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Symbolbild: Bücherregale
BVÖ/Lukas Beck

Benutzungsordnung 

Öffentlichen Bibliothek Alland

Benutzungsordnung 

Die Öffentliche Bibliothek Alland, Hauptstraße 176, 2534 Alland, wird von der Marktgemeinde Alland getragen. Die Bibliothek ist als öffentliche, gemeinnützige Einrichtung für alle zugänglich. Dieser Benutzungsordnung liegt die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Alland beschlossene Gebührenordnung zugrunde.

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Benutzungsordnung (179.11 KB)

Allgemeines

Den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung unterliegt, wer die Räumlichkeiten der Bibliothek betritt bzw. ihre Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Das Verhalten in der Bibliothek soll andere Personen nicht stören und in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigen. In der Bibliothek ist Rauchen und Lärmen sowie jedes andere störende Verhalten zu unterlassen.
Kinder sind während des Aufenthalts in der Bücherei von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
Für Garderobe und sonstige mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Öffnungszeiten

Die Bibliothek ist zu folgenden Zeiten geöffnet (ausgenommen Feiertage):
Dienstag 9:00-12:00 Uhr
Mittwoch 14:00-18:00 Uhr
Freitag 16:00-19:00 Uhr
Samstag 9:00-12:00 Uhr
Sonntag 10:00-12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten im zweiten Standort Landeskindergarten Alland werden im Kindergarten bekanntgegeben.
Allfällige zusätzliche Öffnungs- und Schließzeiten der Bibliothek werden auf der Homepage bekannt gegeben. Diese werden auch durch Anschlag beim Bibliothekseingang mitgeteilt.
 

Entlehnung

Voraussetzung für die Berechtigung zur Entlehnung ist eine unterfertigte Leseerklärung. Mit der Unterschrift erfolgt die Zustimmung zur Erfassung der persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse in Österreich sowie wenn vorhanden E-Mail-Adresse und Telefonnummer). Ein Lichtbildausweis und Ermäßigungsnachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. Änderungen von angegebenen Personendaten sind bekanntzugeben. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich bibliotheksintern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Löschung dieser Daten hat zur Folge, dass keine Medien mehr entlehnt werden können. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Zustimmung und Unterschrift einer gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Mit der Unterschrift der Leseerklärung akzeptiert die Person die Benutzungsordnung sowie die Gebührenordnung der Bibliothek. Zur Entlehnung von Medien ist eine Jahreskarte der Bibliothek notwendig, diese ist nicht übertragbar. Die Jahreskarte wird nicht ausgehändigt, sondern als Nutzungskonto in der Bibliothek hinterlegt.

Entlehnbedingungen gelten wie folgt:
Es besteht die Verpflichtung, ausgesuchte Medien vor Mitnahme vom Bibliothekspersonal verbuchen zu lassen.
Die Entlehnfrist beträgt drei Wochen und ist einzuhalten. Eine Verlängerung von weiteren drei Wochen ist einmalig möglich, wenn die Medien nicht vorbestellt sind.
Eine Verlängerung ist vor Ablauf der Frist, bis spätestens zum Tag der Rückgabe per Mail unter bibliothek@alland.gv.at, Anruf +43 676 3803823, Zugang im Online-Katalog www.bibliothek-alland.bvoe.at oder persönlich möglich. Die neue Entlehndauer beginnt mit dem Tag der Verlängerung. Werden Fristen nicht eingehalten, hält sich die Bibliothek vor, ein Entgelt von EUR 0,50 (Kind) bzw. EUR 1,00 (Erwachsene) pro Medium und Woche zu verrechnen.
Es können gleichzeitig höchstens fünf Medien pro Jahreskarte entlehnt werden.
In besonderen Fällen können bei der Entlehnfrist und auch der Menge der entlehnten Medien durch das Bibliothekspersonal Abweichungen genehmigt werden.
Die Entlehnung ist während der Öffnungszeiten der Bibliothek möglich.
Die Bibliothek behält sich das Recht vor, ein entlehntes Medium bei schwerwiegendem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung zurückzufordern.

Entlehnbeschränkungen über konkrete Medien können insbesondere bei Kindern und Jugendlichen durch das Bibliothekspersonal ausgesprochen werden, allerdings liegt die endgültige Verantwortung und Entscheidung darüber, welche Bücher bzw. Medien altersgerecht sind, bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Das Bibliotheksteam begleitet bei Bedarf und hilft bei der Auswahl geeigneter Medien.

Vormerkungen können persönlich, telefonisch, per Mail oder mit Onlinezugang durchgeführt werden, wenn das gewünschte Buch nicht verfügbar ist. Die Daten, die dazu benötigt werden, werden dann bis zur tatsächlichen Ausleihe im Bibliothekssystem gespeichert.

Statistische Auswertungen erfolgen zur Erstellung einer Jahresmeldung. Dafür werden anonymisierte Daten verwendet und es erfolgt kein Zugriff auf direkte Daten einer Person.

Digitale Ausleihe benötigt den Zugriff auf die gespeicherten Daten durch Dritte. Dafür wird eine eigene schriftliche Genehmigung der Person eingeholt.
Ein entlehntes Medium darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Vervielfältigung oder Nutzung für öffentliche Vorführungen ist nicht gestattet. Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den entlehnenden Personen.
Medien müssen bei der Entlehnung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit überprüft werden.

Wünsche und Anregungen

In der Bücherei liegt eine Wunschliste für Medienbestellungen auf. Die Entscheidung über zu beschaffende und auszuscheidende Medien obliegt zur Gänze dem Bibliothekspersonal. Für Anregungen und Beschwerden steht das Bibliotheksteam zur Verfügung.
 

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Bibliothek der Marktgemeinde Alland

Hauptstraße 176
2534 Alland
Niederösterreich

+43 676 3803823 bibliothek@alland.gv.at

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