Gebührenordnung
Öffentliche Bibliothek der Marktgemeinde Alland
Gebührenordnung
§ 1 Allgemein
Die öffentliche Bibliothek steht allen zur Verfügung. Die benötigte Anmeldung ist kostenlos und erfolgt persönlich in der Bibliothek unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Kinder unter 14 Jahren brauchen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
§ 2 Voraussetzungen
Für die Entlehnung wird eine Jahreskarte benötigt. Diese beinhaltet alle analogen und digitalen Angebote. Die Jahreskarten sind ab Kaufdatum ein Jahr gültig
§ 3 Beitragshöhe
- Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr): kostenfrei
- Erwachsene (ab 18. Lebensjahr): 20 € pro Jahr
- Personen, die Sozialhilfe beziehen: kostenfrei
§ 4 Verleih
Alle Medien können sofort ausgeliehen werden, außer sie sind bereits entlehnt oder reserviert. Bei Ausleihe wird auf Wunsch ein Kontoauszug mit einer Liste aller Medien und dem Rückgabedatum übergeben. Die Leihfrist beträgt drei Wochen.
Der Verlust oder die Beschädigung von Medien ist der Bibliothek zu melden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Schadenersatz im Wert des Mediums zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gelten auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.
§ 5 Verlängerung
Die ausgeliehenen Medien können vor Ablauf der Rückgabefrist einmalig kostenlos für weitere drei Wochen verlängert werden.
Die Verlängerung kann
- persönlich in der Bibliothek
- telefonisch
- per E-Mail und
- im Online-Katalog
erfolgen.
§ 6 Rückgabe- und Verlängerungsverzug
Es fallen Gebühren an, wenn Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben oder verlängert werden.
- Kinder und Jugendliche: 0,50 € pro Medium und Woche
- Erwachsene: 1 € pro Medium und Woche
§ 8 Schlussbestimmungen
Diese Gebührenordnung tritt mit dem Monatsersten, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt in Kraft.
angeschlagen am: 2.7.2025
abgenommen am: 18.7.2025
Der Bürgermeister:
Stefan Loidl